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   VG Ansbach, 22.03.2023 - AN 16 X 23.587   

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VG Ansbach, 22.03.2023 - AN 16 X 23.587 (https://dejure.org/2023,21215)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.03.2023 - AN 16 X 23.587 (https://dejure.org/2023,21215)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. März 2023 - AN 16 X 23.587 (https://dejure.org/2023,21215)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 46 Abs. 4
    Durchsuchungsanordnung, Sicherstellung, Anordnung durch den Richter

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG Ansbach, 22.03.2023 - AN 16 X 23.587
    Nicht zu prüfen war im vorliegenden Verfahren, ob der zugrunde liegende vollstreckbare Titel, nämlich der vor Durchsuchung zuzustellende Bescheid vom 1. Februar 2023, im Übrigen rechtmäßig ist (vgl. dazu grundlegend BVerfG, B.v. 16.6.1981 - 1 BvR 1094/80 - BVerfGE 57, 346).
  • VG Magdeburg, 13.02.2024 - 1 B 43/24

    Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Zuständigkeit;

    Die Voraussetzungen und die Zulässigkeit der Durchsuchungsanordnung ergeben sich vorliegend aus § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG in Verbindung mit dem Landesvollstreckungsrecht (vgl. hierzu VG Ansbach, Beschluss vom 22. März 2023 - AN 16 X 23.587 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 19.09.2023 - Au 8 V 23.1485

    Durchsuchungsanordnung, Betreten und Durchsuchen von Wohnräumen,

    Zur Entscheidung des Antrags auf Erteilung der Durchsuchungsanordnung ist gemäß § 5 Abs. 3 VwGO die zuständige Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg berufen (vgl. auch VG Augsburg, B.v. 24.5.2023 - Au 8 V 23.718 - BeckRS 2023, 17709 Rn. 12; VG Ansbach, B.v. 22.3.2023 - AN 16 X 23.587 - juris Rn. 3 je m.w.N.).

    Die Voraussetzungen und die Zulässigkeit der Durchsuchungsanordnung ergeben sich vorliegend aus § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG in Verbindung mit dem Landesvollstreckungsrecht (vgl. VG Ansbach, B.v. 22.3.2023 - AN 16 X 23.587 - juris Rn. 3).

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